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Gebärdensprache als Kulturerbe anerkannt

Deutsche Gebärdensprache als Kulturerbe Seit dem 19. März 2021 gehört die Deutsche Gebärden­sprache zum Im­mate­riel­len Kultur­erbe in Deutsch­land. Sie vermittelt Iden­tität und Konti­nuität und sorgt für eine gleich­berech­tigte Teil­habe am gesell­schaft­lichen, kultu­rellen oder poli­tischen Leben, unab­hängig von tech­nischen Kommu­nikations­mitteln. Die Deutsche Gebärden­sprache bildet das soziale und kulturelle Fundament der deutschen Gehörlosen­gemein­schaft. Im Verständ­nis der UNESCO muss im­mate­riel­les Kultur­erbe die soziale Zusammen­gehörig­keit und den gesell­schaft­lichen Zusammen­halt stärken, mit gegen­seitiger Achtung einher­gehen und den Menschen­rechts­verein­barungen entsprechen. All das verkörpert die DGS. Gratulation zur Anerkennung als deutsches Kulturerbe!



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