Gebärdensprache als Kulturerbe anerkannt
Seit dem 19. März 2021 gehört die Deutsche Gebärdensprache zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Sie vermittelt Identität und Kontinuität und sorgt für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen oder politischen Leben, unabhängig von technischen Kommunikationsmitteln. Die Deutsche Gebärdensprache bildet das soziale und kulturelle Fundament der deutschen Gehörlosengemeinschaft. Im Verständnis der UNESCO muss immaterielles Kulturerbe die soziale Zusammengehörigkeit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, mit gegenseitiger Achtung einhergehen und den Menschenrechtsvereinbarungen entsprechen. All das verkörpert die DGS. Gratulation zur Anerkennung als deutsches Kulturerbe!