.

Inklusion / Gleichstellung

Die DAFEG hat das Behindertengleichstellungsgesetz durchgearbeitet und dessen Bestimmungen auf die Stellung von Gehörlosen in der Kirche übertragen. Ziel war die Erarbeitung einer Vereinbarung zwischen der Gehörlosenseelsorge und ihrer jeweiligen Kirchenleitung, um eine Verbesserung der Gleichstellung von gehörlosen Kirchengliedern zu erreichen – zum einen durch die Sicherstellung einer qualifizierten Gehörlosenseelsorge und zum anderen durch die Regelung des Dolmetschens von Amtshandlungen in hörenden Gemeinden, an denen gehörlose Gemeindeglieder teilnehmen.

Heute ist das EKD Projekt "Dolmetschen bei Amts­handlungen in der Evange­lischen Kirche"
fest etabliert. Die Sicher­stellung der qualifi­zierten Gehörlosen­seelsorge in der jeweiligen Landes­kirche
bleibt jedoch – speziell in der aktuellen Diskussion um Inklusion – eine gemeinsame Heraus­forderung:

 

 

 

NEU: Inklusion statt Integration

Der Dienst an und mit gehörlosen Menschen hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Das Selbst­verständnis gehörloser Menschen hat sich gewandelt: sie treten selbstbewusst auf, zeigen ihre eigene Kultur und fordern gleich­berechtige Teilhabe an der Gesellschaft ein. Die rechtlichen Grundlagen sind entsprechend angeglichen worden, die UN-Behinderten­rechts­konvention gibt die Ziele eines gesell­schaft­lichen Wandels vor. In der Diskussion um konkrete Schritte hin zu diesem Ziel zwischen Behinderten­­verbänden, Politikern und anderen Fach­­leuten spielt der Begriff der Inklusion eine zentrale Rolle und steht in engem Zusammen­hang mit weiteren Begriffen wie Teilhabe, Chancen­gleichheit, Gleich­­berechtigung und Selbst­­bestimmung.

 

Die Gehörlosen­seelsorge und -gemeinden sind dabei unverzichtbar. Für die Zukunft – mit dem Ziel „Inklusion“ – bedeutet das, die Teilhabe von gehörlosen Menschen an und in der Kirche weiter auszubauen und gleichzeitig die Selbständig­keit der Gehörlosen­gemeinden zu stärken: mit gut ausgebil­detem Personal und einer finanziell gut ausge­statteten Gehörlosen­seelsorge.

 

Dabei wird sich langfristig auch die Perspektive der Mehrheits­gesellschaft inner- und außerhalb der Kirche ändern. Wurde Gehörlosen­seelsorge als kleiner, aber kosten­­intensiver Arbeits­­bereich eher als Last denn als Gewinn gesehen, wird sich diese Sicht­weise theologisch und politisch verändern: Gehörlosen­gemeinden tragen in ihrer eigenen Weise zum Reichtum und Schatz der Kirche bei. Gebärden­sprachliche Kommuni­­kation, gebärde­n­poetische Ausdrucks­­formen und visuelle Gottes­­dienst­­elemente sind eine Bereicherung geistlichen Lebens in der Kirche. Dies nehmen zunehmend auch hörende Gemeinde­glieder wahr: z. B. bei öffent­lichen Veran­­staltungen, Kasualien und gemeinsamen Gottes­diensten wie beim Kirchentag.

 

Parallel zu der Veränderung der Wahr­nehmung gebärden­sprachlicher Menschen in Kirche und Gesellschaft entwickelt sich das Bewusst­sein für eine gebärdensprachliche Religiosität. Sie kann die theolo­gische Diskussion durch Argumente aus ihrer Perspektive bereichern. Wie sich Kirche und Gemeinde und theologisches Denken durch die Anfragen der Befreiungs- und der feministischen Theologie in den letzten 50 Jahren geändert haben, so ist auch zu erwarten, dass Erfahrungen und Erkennt­nisse einer DEAF THEOLOGY im Zeitalter der Inklusion den Beginn einer offenen und vielfältigen Zukunft darstellen.

 

Die DAFEG bittet in ihrem Brief an die Landes­kirchen darum, gemeinsam hörende und gehörlose Gemeinde­glieder zu mehr Teilhabe zu ermutigen und sich als gleichwertige Glieder des einen Leibes Christi (1. Kor. 12,12) zu sehen: Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau, hier ist nicht Hörender noch Gehörloser, denn wir sind alle eins in Christus Jesus. (frei nach Gal. 3,28)

 

Der Ökumenische Rat der Kirchen beschreibt eine inklusive Kirche, die für alle Menschen da ist.

Eine Orientierungshilfe zu Inklusion leben in Kirche und Gesellschaft hat der Rat der EKD vorgelegt.

 Eine Orientierungshilfe zu Inklusion und Kirche bietet auch die Ev. Kirche im Rheinland.

Eine Orientierungshilfe zur UN-Behindertenrechtskonvention von der Ev. Kirche in der Pfalz



.