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Fachkonferenz
berät und entscheidet über die Aktivitäten der DAFEG. Ihr gehören an:
- der Leitungskreis / Vorstand
- die Vertreter der Landeskirchen
- je ein/e vom Vorstand berufene Vertreter/in
der evangelischen Gehörlosenslehrerschaft,
der evangelischen Taubblindenarbeit,
der Katechet/innen und der diakonischen
Einrichtungen sowie zwei gehörlose Mitglieder
Beratende Stimme haben:
- ein/e Vertreter/in der Evangelischen Kirche in Deutschland
- ein/e Vertreter/in des Diakonischen Werkes in Deutschland
- der/die theologische Referent/in der DAFEG
Die Fachkonferenz tagt zwei Mal im Jahr. Ihre Aufgaben sind:
- Erarbeitung der Richtlinien der DAFEG
- Feststellung der Haushaltspläne
- Einberufung und Koordination von Fachausschüssen
- Beschluss über Ausgaben außerhalb des ordentlichen
Haushalts, wenn sie Euro 500,00 überschreiten - Vorbereitung der Mitgliederversammlung.
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