Inklusion / Gleichstellung

Die DAFEG hat das Behindertengleichstellungsgesetz durchgearbeitet und dessen Bestimmungen auf die Stellung von Gehörlosen in der Kirche übertragen. Ziel war die Erarbeitung einer Vereinbarung zwischen der Gehörlosenseelsorge und ihrer jeweiligen Kirchenleitung, um eine Verbesserung der Gleichstellung von gehörlosen Kirchengliedern zu erreichen – zum einen durch die Sicherstellung einer qualifizierten Gehörlosenseelsorge und zum anderen durch die Regelung des Dolmetschens von Amtshandlungen in hörenden Gemeinden, an denen gehörlose Gemeindeglieder teilnehmen.

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